Geltung der Bedingungen bei kowebry
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Werkstattinhaberin Thekla Peukert. Mit der Erteilung eines Reparaturauftrags in der Franz-Senn-Straße 17 erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Wir führen alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den spezifischen Vorgaben der Fahrzeughersteller durch. Als kleiner Fachbetrieb mit sieben Mitarbeitern setzen wir auf eine verbindliche und transparente Arbeitsweise.
Auftragserteilung und Kostenvoranschläge
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Auftrags zustande. Thekla Peukert erstellt auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Dieser stellt eine technische Prognose dar und ist keine Festpreisgarantie, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollten während der Instandsetzung zusätzliche Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit des Fahrzeugs gefährden, informieren wir den Kunden umgehend über connect@kowebry.website oder telefonisch.
- Schriftliche Fixierung des Leistungsumfangs.
- Dokumentation der mitgebrachten Gegenstände im Fahrzeug.
- Vereinbarung über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
- Prüfung der Ersatzteilverfügbarkeit vor Arbeitsbeginn.
Abnahme der Leistungen und Zahlungsmodalitäten
Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt in der Regel in unserer Werkstatt in München Sendling. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung abzuholen. Die Vergütung der Leistungen von kowebry ist bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug fällig. Wir behalten uns ein unternehmerisches Pfandrecht an dem Fahrzeug vor, bis sämtliche Forderungen aus dem Reparaturauftrag beglichen sind.
| Leistungsgruppe | Zahlungsziel | Gewährleistung |
| Wartungsarbeiten | Sofort bei Abholung | 12 Monate |
| Motoreninstandsetzung | Gemäß Vereinbarung | 24 Monate auf Neuteile |
| Elektronikdiagnose | Nach Rechnungsstellung | Gesetzliche Frist |
Haftung für Sachmängel und Altteile
Thekla Peukert haftet für Mängel an der geleisteten Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt bei kowebry zwölf Monate ab Abnahme. Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum der Werkstatt über und werden fachgerecht entsorgt, es sei denn, der Kunde verlangt bei Auftragserteilung ausdrücklich die Aushändigung der Teile. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs nach der Übergabe entstehen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Werkvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.